Stellungnahme
der
zum
"Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin"
Koordination:
Christian Frodl
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82110 Germering
Tel./ Fax: 089 / 837755
E-Post: bioethik-konvention(et)christian-frodl.de
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Die Münchner Initiative gegen die Menschenrechtskonvention zur Biomedizin begrüßt
den Versuch eines europaweiten Schutzabkommens zur Biomedizin. Wir stellen jedoch
fest, daß auch bei diesem überarbeiteten und jetzt vom Europarat verabschiedeten
Dokument noch erhebliche Mängel im Bezug auf die Menschenrechte des Einzelnen
bestehen und auch die diesbezüglichen Einwände der Parlamentarischen Versammlung
nicht berücksichtigt wurden.
So stellte die Parlamentarische Versammlung ausdrücklich die Forderung, daß
Eingriffe an nichteinwilligungsfähigen Menschen nur zu ihrem direktem Wohl
unternommen werden dürften.
Diese Forderungen nach erheblichen Nachbesserungen der Sonderregelungen über
Eingriffe an einwilligungsunfähigen Menschen zum "ausreichenden Schutz" dieser
Personen vor mißbräuchlichen Eingriffen, welche auch einen Eingriff in die
unverletzlichen Individualrechte des Einzelnen bedeuten, wurden in der
vorliegenden verabschiedeten Konvention jedoch nicht berücksichtigt.
Auch die Münchner Initiative gegen die Menschenrechtskonvention zur Biomedizin
vertritt die Ansicht, daß diese vom Europarat endgültig verabschiedete Konvention
wegen der zahlreichen Ausnahmeregelungen keinen ausreichenden Schutz der
allgemeinen und persönlichen Menschenrechte für einwilligungsunfähige Menschen
bietet. Außerdem ist dieses Übereinkommen auch nicht mit dem Nürnberger Kodex zu
vereinbaren, der 1947 extra auf Grund der menschenverachtenden Zwangsversuche im
Dritten Reich zum Schutz der Menschenrechte ausgearbeitet wurde. Dieser
Nürnberger Kodex schließt die Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen,
im Gegensatz zum sogenannten Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin,
ausdrücklich aus.
Wir fordern daher, daß die in den gesetzlichen Grundlagen der Bundesrepublik
Deutschland festgesetzten Schutzbestimmungen unter keinen Umständen in Frage
gestellt werden dürfen. Auch nicht durch ein völkerrechtliches Übereinkommen
ohne unmittelbare rechtliche Auswirkungen für Deutschland. Wir sind der
Auffassung, daß der Schutz des Individuums Vorrang hat, vor jeglichen
biologischen und medizinischen Eingriffen, da die Menschenrechte des Einzelnen
das höchste Gut sind, die vor allen materiellen und wissenschaftlichen
Interessen stehen.
Daher lehnen wir jegliche Ausnahmeregelungen für die Zulässigkeit fremdnütziger
Eingriffe an nichteinwilligungsfähigen Menschen ab. Diese Sonderregelungen sind
nicht nur diskriminierend sondern auch bedrohlich.
Desweiteren lehnen wir auch eine verbrauchende Embryonenforschung ab. Diese ist
nach dieser Konvention trotz eines Verbots der eigens für die Forschung erzeugter
Embryonen durch die Erlaubnis von Experimenten mit bei der künstlichen
Befruchtung entstandenen "überzähligen" Mehrzellern immer noch möglich. Im
Zusammenhang mit der Zulassung der Forschung an der menschlichen Keimbahn,
deren Veränderung zwar verboten ist, jedoch "versehentlich" passieren kann,
da die Forschung an ihr erlaubt ist, sofern "der Eingriff nicht zum Ziel hat"
sie zu verändern und im Zusammenhang mit der eugenisch-selektiven
Reagenzglasbefruchtung, fängt man bereits hier wieder an, zwischen
"lebenswertem" und "lebensunwertem" Leben zu unterscheiden. Daher erscheint
es nicht abwegig, daß Kinder mit vor der Geburt erkannten Krankheiten und
Behinderungen bald nicht mehr zur Welt kommen dürfen.
Erschwerend kommt hier hinzu, daß in der Bioethik-Konvention die Begriffe
"Mensch", "Jeder", "Individuum" und "Person" nicht näher definiert wurden, weil
man sich nicht auf ihre Bedeutung einigen konnte. Deshalb bleibt jedem
Beitrittsstaat die Definition dieser Begriffe selbst überlassen. Was diese
Freistellung der Definition für Folgen haben kann, wenn man bedenkt, daß
Bioethik-Befürworter und Philosophen, wie z.B. Hans-Martin Sass, zwischen
"biologischem menschlichen Leben, Organleben, Zell-Leben und Gewebeleben" und
"personalem Leben" unterscheiden, ist leicht auszumalen. Denn für ihn sei nur
das personale Leben, das es frühestens ab dem 57. Tag der Empfängnis und
spätestens bei der Feststellung des Hirntodes geben könne, "ethisch zu würdigen
und rechtlich zu schützen."
Desweiteren kritisieren wir ein fehlendes umfassendes Verbot des Klonens von
Menschen. Denn dem Zusatzprotokoll zur Konvention nach ist das Klonen nicht
100%ig ausgeschlossen. Das Protokoll verbietet lediglich, daß Embryonen, die zu
Forschungszwecken geklont wurden, zu Feten, Kindern und Erwachsenen werden.
Diese Zustimmung zum künftigen Klonen von Embryonen allein zu Forschungszwecken
steht jedoch im Widerspruch zu Artikel 18 der Konvention der besagt, daß Embryonen
allein zu Forschungszwecken nicht hergestellt werden dürfen. Dies geschieht beim
Klonen jedoch zweifellos.
Als weiteren Punkt des Menschenrechtsübereinkommens zur Biomedizin lehnen wir
die Weitergabe von genetischen Testergebnissen an Dritte, wie z.B.
Versicherungsanstalten und Arbeitgeber ab. Auch diese Forderung der
Parlamentarischen Versammlung nach einem ausreichendem Datenschutz wurde in
diesem verabschiedeten Übereinkommen nicht berücksichtigt. Durch diese mögliche
Weitergabe von genetischen Testergebnissen wird die bereits vorhandene
Benachteiligung Behinderter und Kranker nur noch verstärkt, statt daß man diese
Menschen in die Gesellschaft integriert. So werden Menschen mit genetischen
Defekten dann schließlich schon vor Ausbruch einer Krankheit, welche unter
Umständen erst Jahrzehnte später erfolgt, bei Versicherungs- oder
Arbeitsvertragsabschlüssen benachteiligt. Denn es ist wohl eine Illusion zu
glauben, daß Versicherungen und Arbeitgeber niemanden benachteiligen würden,
wenn ihnen die Daten erst einmal zugänglich gemacht werden - trotz eines
Verbots der Diskriminierung auf Grund von Genen.
Als letzten Punkt kritisieren wir ein fehlendes Individualklagerecht vor dem
Europäischen Gerichtshof. Dies ist ein um so gravierenderer Kritikpunkt, wenn
man bedenkt, daß die Konvention Versuche an "Nichteinwilligungsfähigen" vorsieht
und diese im Falle einer möglichen Schädigung nur nach nationalem Recht
Entschädigungen geltend machen können. Denn jeder weiß, wie schwierig es bereits
bei ärztlichen Kunstfehlern ist, Schadensersatzansprüche geltend machen und
auch durchsetzen zu können.
Auf Grund der oben genannten Argumente fordert die Münchner Initiative eine
klare Ablehnung der Ratifizierung des Menschenrechtsübereinkommens zur
Biomedizin. Schließlich sollten die Verantwortlichen der Bundesrepublik
Deutschland angesichts der geschichtlichen Erfahrungen wissen, wohin eine
Einschränkung der Menschenrechte alter, kranker oder behinderter Menschen
führen kann. Hier tragen gerade Politiker eine besondere Verantwortung. Denn
der Gedanke dieser sogennanten "Bioethik" macht sich ohnehin nicht nur in
Deutschland schon länger breit. Wenn nicht unbedingt beabsichtigt so doch
manchmal gezwungenermaßen. Man denke nur an Alten und Pflegeheime, in denen
Pflege auf Grund der Kosten und des Personalmangels im Minutentakt betrieben
wird. Für Menschlichkeit und Zuwendung, die die Schwächsten unserer Gesellschaft
nötig hätten, bleibt hier meistens kaum noch Zeit. Zu bedenken sind auch in
diesem Zusammenhang die Kosten- Nutzen- Analysen, die immer häufiger diskutiert
werden.
Wir bitten die Bundesregierung und den Bundestag daher nocheinmal eindringlich
darum, wegen der oben genannten Einwände in keinem Fall zuzustimmen, auch wenn
immer noch die strengeren deutschen Gesetze gelten. Denn ist eine europaweite,
für manche Staaten bedeutende Lockerung des Schutzes der Menschenrechte erst
einmal erreicht, ist anzunehmen, daß der bereits vorhandene starke Druck der
Industrie und Forschung nach freiem Forschen immens werden wird. Schon jetzt
fordern Forscher, es solle eine Balance, sprich Relativierung, geschaffen
werden zwischen der Forschungsfreiheit und der Menschenwürde, da sonst der
Forschungsstandort Deutschland Nachteile erlangen könnte. So könnte die
Bundesregierung bald gezwungen sein, auch ihre eigenen Gesetze zu lockern,
schon allein um mit den anderen Staaten mithalten zu können. Für uns ist diese
Relativierung der Menschenwürde jedoch unter keinen Umständen hinnehmbar.
München, den 4. Februar 1998
Chr. Frodl
Sprecher der Initiative
Dieser Initiative gehören folgende Organisationen und Einzelpersonen an :
BayGSP (Bayerische Gesellschaft für Soziale Psychiatrie)
VIF (Vereinigung Integrationsförderung, Claus Fussek )
VbA selbstbestimmtes Leben e.V.
VzF e.V. (Verein zur Förderung der Emanzipation und Integration Behinderter und Nichtbehinderter)
Gemeinsam leben lernen e. V.
Städtischer Beraterkreis Behinderte der Landeshauptstadt München
C.B.A. e.V.(Cooperative Beschützende Arbeitsstätten)
INTEG im Sozialverband Reichsbund e.V.
Verein "Glückliches Haus" e.V.
DaGG (David gegen Goliath, Bernhardt Fricke, Stadtrat München)
Münchner Crüppel Cabaret
Dr. Peter Radtke (Schauspieler und Autor)
Ottfried Fischer (Schauspieler und Kabarettist)
Bruno Jonas (Kabarettist)
Dr.Volker Haas (Dipl. - Biologe)
Max Weber (ehem. MdL SPD)